Die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik bringen für die Auskunftspflichtigen bzw. die Anmelder wichtige Änderungen zum Berichtsmonat Januar 2022 mit sich.
Sowohl in Zollanmeldungen als auch in Intrastat-Eingangs- und Versendungsmeldungen ist eine neue Liste der Arten des Geschäfts für die Angabe des Erhebungsmerkmals Art des Geschäfts anzuwenden. Zudem müssen speziell in Intrastat-Versendungsmeldungen zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen auch das Ursprungsland der Ware und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland angegeben werden.
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Timo HattwichSoftware-Schmiede