Verification of Payee kommt 2025: Unternehmen müssen Zahlungen künftig per Empfängerprüfung absichern – für mehr Sicherheit und Vertrauen.
Was ist VoP?
VoP ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das durch die EU-Verordnung 2024/886 eingeführt wurde. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum vor der Ausführung einer SEPA-Überweisung überprüfen, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN übereinstimmt. Diese Maßnahme soll insbesondere sogenannte „Authorised Push Payment“-Betrugsfälle (APP-Betrug) verhindern, bei denen Betrüger Opfer dazu bringen, Geld auf Konten zu überweisen, die sie kontrollieren.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Unternehmen, die SEPA-Zahlungen tätigen oder empfangen, sind verpflichtet, VoP zu implementieren. Dies betrifft insbesondere:
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B2B-Zahlungen
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Zahlungen über Online-Banking, EBICS oder andere Schnittstellen
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Zahlungen an oder von juristischen Personen
Unternehmen können in der Regel entscheiden, ob sie die VoP-Prüfung durchführen möchten (Opt-in) oder nicht (Opt-out). Bei Einzelüberweisungen ist die Durchführung der Prüfung verpflichtend. Bei Sammelüberweisungen können Unternehmen entscheiden, ob sie die Prüfung durchführen oder nicht.
”Sicherheit im Zahlungsverkehr beginnt mit der richtigen Empfängerprüfung – Verification of Payee schützt Ihr Unternehmen vor Fehlüberweisungen und Betrug.
Björn HägeleSoftware-Schmiede
Rechtliche Anforderungen
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Verpflichtung zur Durchführung: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle SEPA-Zahlungen eine VoP-Prüfung durchlaufen.
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Kostenfreiheit: Die VoP-Prüfung darf den Zahler keine zusätzlichen Kosten verursachen.
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Haftung: Bei Nichtbeachtung der VoP-Vorgaben kann der Zahlungsdienstleister für entstandene Verluste haftbar gemacht werden.
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Datenabgleich: Die Prüfung erfolgt in Echtzeit und vergleicht die vom Zahler angegebenen Daten mit denen der Empfängerbank.
Vorbereitung für Ihr Unternehmen
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Stammdatenpflege: Sicherstellen, dass die Empfängerdaten korrekt und aktuell sind.
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Systemanpassungen: Zahlungssoftware und Schnittstellen müssen VoP-fähig sein.
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Schulung: Mitarbeiter im Umgang mit VoP und den möglichen Ergebnissen der Prüfung schulen.
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Kommunikation: Kunden über die Einführung von VoP informieren und ggf. Zustimmungen einholen.
Was bedeutet das für Sie als Anwender von Professional ERP?
Beim Erstellen von SEPA-Dateien (Überweisungen / Einzüge) gibt Professional ERP den in den Stammdaten hinterlegten Kontoinhaber mit aus.
• Ist dieser gepflegt → wird der eingetragene Kontoinhaber übermittelt.
• Ist kein Kontoinhaber gepflegt → wird automatisch Firma 1 + Firma 2 der Adresse verwendet.
Wenn Ihre Stammdaten in Professional ERP korrekt gepflegt sind, verursacht die Einführung von VoP für Sie keine zusätzlichen Hürden.
Bei Fragen zur Datenpflege können Sie sich gerne direkt an unseren Support wenden. Hier erfahren Sie, wie und wann Sie ihn erreichen können: Kundensupport – Professional ERP
Für weitere Informationen:
• DATEV-Info: VoP: SEPA-Zahlungen sicher abwickeln ab Okt 2025 | DATEV
• Europäischer Zahlungsverkehrsausschuss: Verification Of Payee | European Payments Council