Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
(nachfolgend AGB bezeichnet)
der Software-Schmiede Vogler & Hauke GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2, 74172 Neckarsulm,
vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Adelsberger und Marcel Kapolla AGB als PDF-Dokument ansehen / herunterladen
§1 Geltungsbereich
Es gelten stets und ausschließlich die nachfolgenden AGB.
Die nachfolgenden AGB gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie bei Folgegeschäften nicht ausdrücklich nochmals mit einbezogen werden.
Von diesen AGB abweichende (Individual-) Vereinbarungen auf unserer Auftragsbestätigung haben stets Vorrang.
§2 Unser Liefer- und Leistungsspektrum
Wir liefern u.a. Hard- und Software verschiedener Hersteller, sowie von uns selbst entwickelte Software. Soweit vereinbart, installieren wir Hardware und/oder Software.
Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, technische Daten, Programmbeschreibungen) sowie bildliche Darstellungen derselben (z.B. Abbildungen von Hardwarekomponenten) geben nur Anhaltspunkte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften, sondern bloße Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung dar.
Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Solche Abweichungen begründen keine Nacherfüllungs- bzw. Gewährleistungsrecht des Kunden.
Wir erbringen unsere Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben der Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu unseren Leistungspflichten, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche, soweit nicht kostenpflichtig beauftragt, müssen wir nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Bei einer wesentlichen Änderung unserer vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden können wir dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist.
Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Er ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist dann berechtigt, wenn er uns durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, wir haben einen festen Termin schriftlich bestätigt.
An Abbildungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Kalkulationen, technischen Spezifikationen, Handbüchern und sonstigen Unterlagen, auch in elektronischer Form, behalten wir uns das Eigentum und/oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien, auch in elektronischer Form, an uns zurückzugeben.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder per Telefax erfolgenden Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen und Abänderungen. Soweit bei uns und dem Kunden die Voraussetzungen vorliegen, kann die vorstehende Bestätigung/Ergänzung/Abänderung auch in der elektronischen Form nach § 126a BGB vorgenommen werden.
§4 Preise, Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungs- und/oder Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert nach den vereinbarten Stundensätzen bzw. Preisen berechnet. Bestehen keine angebots- oder kundenspezifischen Preisvereinbarungen, werden erteilte Aufträge zu unseren am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Listenpreisen ausgeführt.
Die Preise gelten ab unserem Geschäftssitz, ausschließlich Verpackung, Versand- und Transportspesen, Versicherung, Installation und Benutzereinweisung.
Unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
Unsere Entgeltforderungen werden mit Ablauf von 15 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen bzw. Teilgewerke abzurechnen.
Skonto wird nicht gewährt.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Können wir einen höheren Zinsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen in Rechnung zu stellen.
Die AGB hinsichtlich unserer Zahlungsbedingungen sind vertragswesentliche Hauptleistungspflichten.
Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden auszugehen ist, können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon behalten wir uns vor, in folgenden Fällen die Lieferung von Hardware und/oder Software per Nachnahme vorzunehmen:
Der Kunde kauft zum ersten Mal bei uns.
Der Kunde überschreitet mit dem Kauf und der Summe der offenen, noch nicht fälligen Rechnungen die zwischen ihm und uns vereinbarte Kreditlinie.
Der Kunde hat in vorangegangenen Geschäften das vereinbarte Zahlungsziel überschritten.
Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. unbestritten sind.
Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt
§5 Lieferung
Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde uns die für die Durchführung des Auftrages benötigten bzw. vereinbarten Unterlagen bzw. Informationen zur Verfügung gestellt hat. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht oder verspätet nach, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungszeit entsprechend.
Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie uns nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige vertragliche Mitwirkungs- bzw. Nebenpflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Kommt der Kunde seinen (neben-) vertraglichen Pflichten nicht oder verspätet nach oder gerät er mit einer solchen Verpflichtung in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des Auftragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem dieser in Verzug geraten ist oder seinen Verpflichtungen nicht nachkam.
Im Falle des Liefer- und/oder Leistungsverzugs kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener Nachfrist von mindestens vier Wochen, gerechnet ab Eingang der Nachfristsetzung bei uns, vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Liefer- und/oder Leistungsverzug steht der Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung und/oder Leistung länger als 1 1/2 Monate nicht erfolgt. Ansprüche auf Schadenersatz (einschließlich etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet des § 10 dieser AGB ausgeschlossen. Gleiches gilt für Aufwendungsersatz.
Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, wie etwa höhere Gewalt oder von uns nicht beeinflussbare Verzögerungen bei einem Vorlieferanten bzw. bei einem in den Auftrag eingebundenen Dritten, berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Sollten solche Ereignisse auftreten, werden wir sie dem Kunden unverzüglich mitteilen.
§6 Gefahrenübergang
Gefahrenübergang für von uns auszuliefernde Sachen geht mit Übergang der Sache auf den Ausliefernden auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch bei Sachen, die dem Kunden zu Test- oder Vorführzwecken übersandt werden sollen.
Ebenso erfolgt dieser Gefahrenübergang auf den Kunden, wenn sich die Auslieferung durch Umstände verzögert, die beim Kunden liegen.
Eine Versicherung gegen Transportschaden erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden.
§7 Mitwirkungspflicht
Soweit wir dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unserer Softwareentwicklung unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt.
Die Verantwortlichkeit für das Vorhandensein der notwendigen Voraussetzungen in der EDV bzw. Technik des Kunden zur Vornahme der beauftragten Arbeiten und der Stellung von kompetenten Mitarbeitern zur Bedienung der technischen Anlage des Kunden liegt allein beim Kunden.
Wenn wir dies für erforderlich halten, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
Sollten Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität unserer Leistungen, wie z. B. bei einem von uns entwickelten Programm, auftreten, wird der Kunde uns unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt des Fehlerauftritts, der Fehlerspezifikation sowie von Namen und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des Meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
§8 Nutzungsrechte
Bei Standardsoftware räumt der Hersteller der Software dem Kunden im Rahmen der beim Erwerb mit übergebenen Lizenzbedingungen des Herstellers ein entsprechendes Nutzungsrecht ein.
An von uns erstellter Individualsoftware räumen wir dem Kunden ein ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, uns über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
Bei Verwendung von Vorlagen bzw. EDV-Systemen (Soft- und Hardware) des Kunden, garantiert uns dieser, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und dass der Kunde über das für den gegenständlichen Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
Werden wir vom Lizenzgeber des von uns im Auftrag des Kunden eingebundenen Lizenzmaterials in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht den fremden Lizenzbedingungen entsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich; er stellt uns unwiderruflich aus entsprechenden Schadenersatzforderungen anderer Lizenzgeber frei.
§9 Abnahme von Werkleistungen
Der Kunde ist verpflichtet das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen. Er ist ebenfalls verpflichtet vereinbarte Teilabnahmen zu erklären. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Verweigert der Kunde die Abnahme nach Ablauf einer von uns zu setzenden Frist, obwohl er hierzu verpflichtet ist, steht dies der Abnahme gleich.
§10 Gewährleistung, Untersuchungspflicht
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt beim Kauf von Sachen mit der Ablieferung der Sache bzw. bei Gefahrenübergang und bei Werkleistungen mit Abnahme bzw. bei Abnahmeverpflichtung des Kunden. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Leben-, Körper- bzw. Gesundheitsschäden sind, ist auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzung beschränkt.
Beschaffenheits- bzw. Haltbarkeitsgarantien übernehmen wir nicht, auch nicht im Fall der Zusicherung bestimmter Eigenschaften einer Sache oder einer erbrachten Leistung.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht immer möglich ist, Fehler in Programmen und Materialien der Informationstechnologie unter allen Anwendungsbedingungen zu vermeiden bzw. auszuschließen. Wir gewährleisten daher weder eine unterbrechungsfreie noch eine fehlerfreie Nutzung eines Programms oder Services.
Müssen wir zur Erbringung unserer Leistungen Veränderungen an vorhandener Hard- oder Software des Kunden vornehmen, geschehen solche Veränderungen auf das Risiko des Kunden, außer wir verursachen Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich. Der Kunde hat vor Beginn unserer Tätigkeit vorhandene Hard- bzw. Software bzw. den vorhandenen Status quo entsprechend abzusichern. Ebenfalls übernehmen wir unter denselben Voraussetzungen keine Haftung für Datenverlust.
Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Bei sonstigen Schäden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheitsschäden sind, haften wir auch dann nur im Fall grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes, wenn sie durch unsere gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
§11 Eigentumsvorbehalte
An von uns gelieferten Waren (Hardware/Software) behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller – auch aus anderen Verträgen herrührenden – Entgeltforderungen, das Eigentum vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Verkauft der Kunde von uns gelieferte Sachen weiter, bevor sie an uns vollständig bezahlt sind, tritt er bereits jetzt seine entsprechenden Forderungen gegen seinen Kunden an uns ab. Der Kunde bleibt befugt, den Kaufpreis im eigenen Namen beim Dritten einzuziehen. Kommt der Kunde uns gegenüber mit der Zahlung in Verzug, so sind wir befugt, dem Dritten gegenüber den verlängerten Eigentumsvorbehalt aufzudecken und Entgeltforderung direkt einzuziehen.
Wird eine von uns gelieferte Sache beim Kunden oder bei einem Dritten zu einer neuen Sache umgebildet und ist die von uns gelieferte Sache noch nicht oder noch nicht vollständig an uns bezahlt, so räumt uns der Kunde bereits jetzt Miteigentum an der neu entstehenden Sache ein.
Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden wird dieser den Dritten über vorgenannte Vereinbarung informieren. In jedem Fall informiert uns der Kunde im Fall seines Zahlungsverzuges darüber, an wen er unsere Sache weiterverkauft oder von wem unsere Sache zu einer neuen Sache umgebildet wurde.
Tritt der Sicherungsfall ein, so sind wir befugt, unsere Sache zurück zu holen, sollte der Kunde vollständige Zahlung nach einer entsprechenden Nachfrist durch uns nicht vollständig bewirken. Ebenfalls sind wir befugt, nicht bezahlte Software zu deaktivieren. Für den Fall der Rückholung gestattet uns der Kunde bereits jetzt das Betreten des in seinem Eigentum befindlichen Grundstückes zum Zwecke der Rückholung der Sache und verzichtet auf damit korrespondieren Rechte aus Eigentum bzw. Besitzstörung.
Im Fall des Zugriffes Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde den Dritten unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Machen wir vom Eigentumsvorbehalt Gebrauch und nehmen die Ware zurück, ist das nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen. Der Kunde bleibt zur Erfüllung seiner Vertragspflichten verpflichtet. Nach Rücknahme der Ware sind wir zur Verwertung befugt, wobei der Erlös mit den Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen ist.
§12 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.
§13 Datenschutz und Geheimhaltung
Wir speichern die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse, Kommunikationsverbindungen und Bankverbindungen). Hiermit ist der Kunde einverstanden.
Der Kunde und wir werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die dem Kunden und uns im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen, wie Dokumentationen und vor allem der Quellcode, sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Der Kunde ist mit der Weitergabe seiner Daten an Dritte einverstanden, soweit dies für die Durchführung des betreffenden Vertrages zwischen uns und dem Kunden notwendig ist (z.B. im Zusammenhang mit Softwarelizenzen Dritter bzw. Serviceverträgen mit Dritten).
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Heilbronn oder Stuttgart, wobei wir berechtigt sind auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu klagen.
Es gilt ausschließlich das nicht vereinheitlichte deutsche Recht. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Einzig verbindliche Sprache für Vertragsabschlüsse und Korrespondenz aller Art ist Deutsch. Schreiben in einer anderen Sprache können keinerlei Recht gegen uns herleiten, insbesondere uns nicht in Verzug setzen.
§15 Angaben gemäß der Dienstleistungsinformationspflichtverordnung (DL-InfoV)
Diese Angaben finden Sie auf der Seite DL-InfoV